Zusammenarbeit der lerntherapeutischen Einrichtungen mit den regionalen Jugendämtern
Die Mitglieder des Arbeitskreises und Qualitätszirkels Integrative Lerntherapie e.V. erbringen seit vielen Jahren Leistungen gemäß SGB im Rahmen der Eingliederungshilfe der zuständigen Jugendämter. Zum Wohle unserer Klienten setzen wir uns beständig für eine fachlich fundierte und konstruktive Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Trägern ein.
Diese hat ein gemeinsames Ziel: die gesunde Entwicklung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Beide Partner sind diesem Ziel transparent und verbindlich verpflichtet. Handlungsgrundlage der Jugendämter ist die gesetzliche Verpflichtung, unser Handlungsmotiv ist zugleich Beruf und Berufung.
Mit einigen Jugendämtern haben wir eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet oder streben diese an. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann unsere umfassende Leistungserbringung.
Nicht jeder Leistungserbringer hat mit jedem in Frage kommenden Jugendamt eine sogenannte Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung (LEQ) abgeschlossen, da diese für ambulante therapeutische Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Grundsätzlich haben wir uns zu unser aller Qualitätssicherung zum Ziel gesetzt, demnächst in den kommunalen Arbeitsgemeinschaften bezüglich der Eingliederungshilfe vertreten zu sein bzw. mitzuarbeiten, um mit den öffentlich-rechtlichen wie politischen Vertretern in einen zuverlässigen Dialog zu treten.