IHR GUTES RECHT

Sie suchen einen Therapeuten/eine Therapeutin, weil Ihr Kind eine LRS/Legasthenie und/oder eine Dyskalkulie hat?

Als Eltern können Sie grundsätzlich von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht (§5 SBG VIII) Gebrauch machen und frei entscheiden, bei welcher therapeutischen Einrichtung Sie Ihr Kind für eine Therapie anmelden. Alle Mitglieder des Arbeitskreises und Qualitätszirkels fühlen sich in der Verantwortung, Sie und Ihr Kind bei der Bewältigung einer herausfordernden Lebenssituation professionell zu unterstützen.

Sofern für Ihr Kind vom Jugendamt der Region eine Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) bewilligt wird, trägt das Jugendamt die Kosten für die Therapie.

Aktuelle Informationen zur Rechtslage erhalten Sie hier:

Verwaltungsgericht Hannover Juli 2014
Fachartikel von P. Koch, Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht Juli 2014